Durchführung
Auftragerteilung durch Gerichte, Versicherungen,
oder Behörden. Der/die zu Untersuchende erhält eine schriftliche Ladung
zum Untersuchungstermin. Das
Gutachten wird anschließend
dem Auftraggeber zugestellt.
Die Gutachtenerstellung erfolgt
normalerweise innerhalb
3 Monate nach Eingang des Auftrages.